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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Fachschaft RW

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Studienzuschüsse

Was sind Studienzuschüsse?

1. Wie alles begann …

Durch das Volksbegehren 2013 wurden die bis dahin fälligen Studienbeiträge abgeschafft, welche von den Studierenden gezahlt werden mussten. Die Gelder dienten jedoch der stetigen Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen. Aufgrund des Wegfalls erklärte sich der Freistaat Bayern dazu bereit, die Studienbeiträge durch Studienzuschüsse zu ersetzen und diese Mittel auch weiterhin den Universitäten zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung zu stellen.

2. Verwendung

Wie bereits erläutert, dienen die Studienbeiträge der Verbesserung der Lehr- und Studiensituation an der Universität. Somit sind die Studienzuschüsse nicht dafür gedacht, die regulär anfallenden Kosten eines Studiengangs oder der Universität zu decken, sondern müssen immer einen besonderen Lehrbezug aufweisen.

3. Verteilung

Je nach Studierendenzahlen bekommen die bayerischen Universitäten zunächst zentral Mittel vom Freistaat zugewiesen. Von diesen Mitteln werden zunächst einige zentrale, fakultätsübergreifende Projekte finanziert. Die Zuteilung der zentralen Mittel erfolgt durch die Präsidialkommission für Studienzuschüsse. Danach werden die übrigen Mittel wieder je nach Studierendenzahlen den Fakultäten zugewiesen. Hier ist nun die Studienzuschusskommission der jeweiligen Fakultät für die Verteilung zuständig. Dazu können Lehrstühle oder die Fachschaft Anträge an die Kommission stellen, um besondere Projekte bezuschussen zu lassen.

4. Die Studienzuschusskommission

Die Studienzuschusskommission ist paritätisch mit Studierenden und Mitarbeitern (Professoren und Wissenschaftlicher Mittelbau) besetzt, um sicherzustellen, dass die Mittel auch wirklich der Verbesserung der Lehre zugutekommen. Im Detail setzt sie sich an unserer Fakultät wie folgt zusammen:


Verantwortlich für die Redaktion: Veronika Burger

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